CDU Brandenburg begrüßt Gesetzentwurf zur Angleichung der Rentenwerte
Mit dem heute beratenen Gesetzentwurf zum Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz will der Deutsche Bundestag bis 2025 die letzten Schritte zur kompletten Angleichung vollziehen. Gleichzeitig soll die höhere Bewertung der Löhne bei der Rentenberechnung im Osten abgesenkt werden.
Hierzu sagt der Landesvorsitzende der CDU Brandenburg, Ingo Senftleben MdL: „Die vollständige Angleichung der Renten von Ost- und Westdeutschland ist eine langjährige Forderung der CDU Brandenburg. Dennoch dürfen dabei nicht die ostdeutschen Arbeitnehmer benachteiligt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein guter Kompromiss und berücksichtigt sowohl die Interessen der jetzigen als auch die der künftigen ostdeutschen Rentnergenerationen gleichermaßen."
Die stellvertretende Landesvorsitzende der CDU-Brandenburg und Bundestagsabgeordnete, Jana Schimke, sagt: „Dank der guten wirtschaftlichen Entwicklung steigen die Renten in den neuen Bundesländern bereits seit längerem an. Allein in 2016 stiegen die Renten um fast 6 Prozent und in 2017 um 3,5 Prozent. Mit der Angleichung der Rentenwerte sorgen wir nun für gleiche rechtliche Rahmenbedingungen in allen Landesteilen.“
Bis zum Ende der Legislatur will der Deutsche Bundestag das Gesetz beschließen. Ab 2018 wird dann schrittweise sowohl der Rentenwert (Ost) angehoben und zeitgleich der Hochwertungsfaktor abgeschmolzen. Hiermit wird die derzeit bestehende Lücke von 4,3 Prozent beim Rentenwert geschlossen und ab 2025 ein einheitliches Rentensystem geschaffen.
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